Bauträgeraufgaben
Gemeinsame Aufgaben Denkmalschutz + Bauträger

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Kulturdenkmäler dauerhaft zu erhalten. Der Schutz und die Pflege von Denkmälern ist eine kulturelle Kernaufgabe von besonders hohem Rang. Als Denkmal bezeichnet man allgemein ein Zeugnis aus vergangenen Zeiten. Dabei kann es sich um Kultur-, Literatur-, Natur-, Boden- oder Baudenkmäler handeln. Ziel, Kulturdenkmale dauerhaft zu erhalten. Der Schutz und die Pflege von Denkmälern ist eine kulturelle Kernaufgabe von besonders hohem Rang. Als Denkmal bezeichnet man allgemein ein Zeugnis aus vergangenen Zeiten. Dabei kann es sich um Kultur-, Literatur-, Natur-, Boden- oder Baudenkmäler handeln.
Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind im Wesentlichen das Erkennen, Erhalten und Präsentieren von Denkmalen. Ob ein Denkmal erhalten werden kann, hängt von materiellen und gesellschaftlichen Faktoren (Verkehrsplanung) ab. Die Tätigkeiten des Denkmalschutzes und der Pflege reichen von der handwerklichen Instandsetzung über naturwissenschaftliche Grundlagenforschung bis zur kulturellen Aufklärung und politischen Argumentation (z.B. in Kommunen). Die materiellen Eingriffe reichen dabei von einfachsten Erneuerungsarbeiten (Dach, Anstrich) über komplizierte Eingriffe (Statik) bis hin zu konservatorischen Spezialarbeiten wie z.B. Schutzverglasungen.

Baumaßnahmen an einem Denkmal erfordern spezielle Kenntnisse. Zusammenarbeit von Bauträgern und Denkmalbehörden sind dringend erforderlich. Zum Beispiel sind die geschützten Objekte in eine Denkmalliste eingetragen.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der denkmalschutzrechtlichen Sanierungsauflagen können wir Ihnen mit unserer Kenntnis kompetent zur Seite stehen.