Steuererleichterungen
Steuererleichterungen durch Denkmalschutz

Die Wirkung der Denkmäler in Gegenwart und Zukunft wird vom Denkmalschutz wachsam mitbestimmt. Dabei sind Extreme von Vernachlässigung und Ausbeutung gleichermaßen denkmalgefährdend. Hier werden durch Einbeziehung in die kommunalen Planungs- und Baugenehmigungsverfahren die Interessen des Denkmalschutzes geltend gemacht. Der staatliche Denkmalschutz unterstützt öffentliche und private Denkmaleigentümer durch Zuschusszahlungen bei Denkmalpflegearbeiten und teilweise durch Steuererleichterungen. Denkmalschutz wird durch Rechtsvorschriften, Genehmigungen, Auflagen, Förderprogramme und eben Steuergesetze gewährleistet.

In geförderten Sanierungsgebieten unterstützen die Gemeinden durch die Städtebauförderung und den staatlichen Denkmalschutz die Sanierung gefährdeter Gebäude.

Die örtlichen Denkmalbehörden schreiben genau vor, welche Baumaßnahmen erlaubt sind und welche nicht. Die Bauarbeiten können erst beginnen, wenn das Amt zugestimmt hat. Hier sind die Kompetenz und Initiatoren gefragt. Organisation und Absprachen mit den Ämtern werden übernommen, sodass der Investor nichts mit der Bürokratie zu tun bekommt.



Steuerbestimmungen
Steuerliche und gesetzliche Bestimmungen zum Denkmalschutz

Bei vermieteten Baudenkmalen wird die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie durch besondere steuerliche Anreize gefördert. Von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, können im Jahr der Herstellung und in den folgenden 7 Jahren jährlich bis zu 9 % – danach 4 Jahre lang jährlich bis zu 7 % abgeschrieben werden §7i EStG. Der Altbauanteil wird mit 2 – 2,5 % abgeschrieben.

Bei selbst genutzten Baudenkmalen beträgt der Sonderausgabenabzug für Baumaßnahmen an selbst genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten jährlich bis zu 9 % über 10 Jahre. § 10f EStG.

Voraussetzung ist in beiden Fällen die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde, dass es sich um denkmalpflegerisch erforderliche Arbeiten handelt und diese nach den Vorgaben der Denkmalbehörde durchgeführt wurden.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für Denkmale die Grundsteuer erlassen werden (§ 32 GrStG). Darüber hinaus ist eine Senkung des Einheitswertes möglich, der die Höhe der Grundsteuer bestimmt. Pauschal werden von den Finanzbehörden 5 % anerkannt.

Die Behörden geben allerdings nicht immer grünes Licht. Nicht abzugsfähig sind z.B. Außenanlagen. Steht lediglich die Fassade eines Gebäudes unter Denkmalschutz, ist auch nur diese förderungsfähig. Absetzbar sind dagegen Sanierungen, die für eine sinnvolle Nutzung und den Gebäudeerhalt notwendig sind. Dazu gehört der Einbau von Heizung, Bad, Toilette. Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie können z.B. auch die Baukosten für eine Tiefgarage von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Denkmalbehörde auch diese Aufwändungen in die für den Steuerabzug erforderliche Bescheinigung aufnimmt. An diese Einschätzung ist dann das Finanzamt gebunden.

Ein kompetenter Bauträger und Vertrieb kennt alle gesetzlichen, steuerlichen und denkmalpflegerischen Bestimmungen und sollte in jedem Fall eines Erwerbs, einer Anmietung oder bei Baumaßnahmen für denkmalgeschützte Gebäude mit einbezogen werden.

So bleiben Bauwerke, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung, ihres Stils, ihrer Ausmaße oder sonstiger Besonderheiten erhalten werden müssen, kulturelles Erbe. Dieses ist für die Gesellschaft außerordentlich wichtig, um sich über ihre Geschichte informieren zu können. Denkmalschutz ist ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität.



Steuersparmöglichkeiten
"Beim selbst genutzten Domizil sind über zehn Jahre sogar 90 % der Erwerbskosten als Sonderausgabe absetzbar. Der Kauf eines geförderten Objekts kann daher für Familien, die selbst darin wohnen wollen, sehr lukrativ sein. Bevorzugt wird dabei meist das schicke denkmalgeschützte Apartment oder Einfamilienhaus, das nach Abschluss der Sanierungsarbeiten persönliches Wohnflair bietet und sich von Elektrokabeln und Innenputz bis zu Sanitäranlagen und Trennwänden als nagelneu präsentiert. So spart man Steuern mit der Immobilie."

Auszug des Artikels in der Welt vom 21. Oktober 2007 von Robert Kracht

Wir arbeiten für Sie auf dem Gebiet der Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie mit spezialisierten Dienstleistern zusammen.



Sonderabschreibung
Letzte Chance - Steuern sparen mit Immobilien! Individualität sponsert der Fiskus kräftig. Sonderabschreibung gibt es auf die Baumaßnahmen und auf spätere Erhaltungsaufwendungen, was beim herkömmlichen Eigenheim undenkbar ist.

Interessenten müssen jedoch daran denken, die Baumaßnahmen mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Die stellt dann anschließend eine Bescheinigung über die begünstigten Aufwendungen aus. …

"Auszug des Artikels in der Welt vom 21. Oktober 2007 von Robert Kracht "

Wir arbeiten für Sie auf diesem Gebiet mit spezialisierten Dienstleistern zusammen.