Bauträgerpraxis
Praktische Zusammenarbeit von Bauträger und Denkmalschutzbehörden Es geht inzwischen bei der Erhaltung von Denkmälern nicht allein um historische Prunkstücke wie Kirchen oder Schlösser. Das kulturelle Erbe umfasst die Vielfalt der Stilepochen und schließt alle Zeugnisse der Vergangenheit ein, Stadt- und Ortsbereiche, Straßenzüge und Plätze oder Einzelgebäude wie Schulen, Mühlen, Bauernhäuser, Fabrikanlagen. Die zuständigen Denkmalbehörden sind verpflichtet, schutzwürdige Gebäude in die schon genannten Denkmallisten einzutragen. Daraus ergibt sich im Falle von Baumaßnahmen eine gesonderte Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis muss für alle Maßnahmen am und im Gebäude vor Baubeginn eingeholt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Maßnahme – wie etwa ein Fassadenanstrich – nach der Landesbauordnung nicht genehmigungspflichtig ist. Der Erlaubnisantrag ist bei der Denkmalbehörde oder in Zusammenhang mit einem Bauantrag zu stellen.
Denkmalschutz funktioniert in der Regel nur dann, wenn staatliche Stellen, Denkmaleigentümer und Bauträger zusammenarbeiten. Deshalb ist es besonders wichtig, Denkmaleigentümer für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren. So können auch gemeinsam Steuervorteile und Zuschüsse zur Nutzung gebracht werden.