Gesetzgebung Denkmalschutz
Die feste Verankerung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Politik, Verwaltung und Gesellschaft ist dringend notwendig um die Werte des kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit zu präsentieren und so ihre Zukunft zu sichern. Denn Denkmalschutz berührt viele öffentliche und private Belange (Raumplanung, Umweltschutz, Straßenbau, Stadterneuerung). Dafür ist die Gesetzgebung notwendig und liegt in Deutschland bei der Kulturhoheit der Länder.

Der Vollzug des Denkmalschutzes ist stufenweise gemäß dem Verwaltungsaufbau geregelt, beginnend bei den Kommunen, fachlich begleitet von den Fachbehörden, in denen in der Regel Kunsthistoriker, Architekten durch wissenschaftlich fundierten Rat die Gesetzgebung überwachen und beeinflussen.